Betrugsversuche

Stand: Juni 2009

Im Folgenden werden einige Typen von Betrugsversuchen mit Bezug zu Kamerun vorgestellt, die wiederholt aufgetreten sind. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte halten Sie uns über mögliche Betrugsversuche aus Kamerun, die Ihnen auffallen, auf dem Laufenden.
Obwohl Kamerun aus einem hauptsächlich französischsprachigen und einem kleineren englischsprachigen Landesteil besteht, erfolgen Betrugsversuche in Deutschland derzeit fast ausschliesslich in englischer Sprache oder in mangelhaftem Deutsch unter Zuhilfenahme von Übersetzungsprogrammen.

1. Fingierte Kaufangebote


Häufig kommen Kaufangebote (direkt oder über Internetforen) aus angeblichen kamerunischen Tierzuchtbetrieben vor - beliebt sind Hunde-, Papageien- und Schlangenzüchtungen. Die in betrügerischer Absicht angebotenen Tiere existieren meist gar nicht. Interessierte Käufer werden aufgefordert, Vorauszahlungen für Transport, Käfige, Impfungen, Versicherungen, Flughafengebühren usw. zu leisten, erhalten die Tiere jedoch nicht. Zahlungen sollen in der Regel über Western Union erfolgen. Das ermöglicht dem Betrüger eine einfache und risikoarme Geldübernahme in einem beliebigen Büro. Nach der ersten Zahlung meldet der Betrüger angeblich aufgetretene Komplikationen beim Transport, es seien in letzter Minute noch Tierkäfige, Gebühren, Imfpungen o.ä. zu zahlen oder er gibt vor, die Tiere seien verstorben oder auf dem falschen Flughafen gelandet. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, nach und nach weitere Zahlungen zu erwirken. Später, wenn die Zustellung der Tiere endgültig gescheitert ist, kann es passieren, dass sich angebliche Rechtsanwaelte oder gar „Anti-fraud Einheiten“ der kamerunischen Polizei melden und ihre „Hilfe“ anbieten, aber ebenso auf eine vorherige Zahlung bestehen.
Wir warnen eindringlich vor diesen Betrugsversuchen und empfehlen, keine Zahlungen zu leisten und jeglichen Kontakt abzubrechen. Es ist so gut wie aussichtslos, das einmal gezahlte Geld zurück zu erlangen. Zeigen Sie Fälle von Betrug bitte bei der nächsten Polizeidienststelle an. Auch wenn die deutsche Polizei direkt nichts unternehmen kann, wird sie dafür sorgen, dass die E-Mailadresssen gespeichert und womöglich gesperrt werden.
Die Einführ geschützter Arten wird durch das Internationale Artenschutzabkommen CITES geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Naturschutz

2. Angebote zum Kauf von Speiseöl

Vermehrt sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Speiseöl in betrügerischer Absicht über das Internet angeboten wird. Es handelt sich dabei um Palm-, Sonnenblumen-, Rapsöl und andere pflanzliche Öle. Auch bei dieser Art von Betrug werden Vorauszahlungen gefordert, die zumeist über Geldtransferbüros erfolgen sollen.

Wir weisen darauf hin, dass Kamerun derzeit kaum über die notwendigen Produktionskapazitäten verfügt, um derartige Öle zu exportieren. Palmöl führt das Land sogar selbst ein, um seinen Eigenbedarf zu decken. Schon aus diesem Grund müssen verlockende Angebote aus Kamerun kritisch auf mögliche Betrugsabsichten geprüft werden.


3. Adoptionsangebote in betrügerischer Absicht


Betrüger geben sich typischerweise als mittellose Eltern aus, die nicht im Stande seien, eine angemessene Erziehung ihres Kindes zu gewährleisten und es deshalb zur Adoption anböten. Vielfach stammen die Angebote auch von angeblichen Mitarbeitern von Waisenhäusern. Die zukünftigen Eltern sollen oft lediglich die Reisekosten für das Kind übernehmen. Kaum hat das Opfer angebissen, wird wegen «unvorhergesehener Kosten», wie z.B. für Gericht, Flug und medizinische Versorgung, um weitere Zahlungen gebeten. Die vermittelten Kinder und die Waisenhäuser existieren in den meisten Fällen nicht. Auch die Übersendung von Fotos oder kamerunischen Geburtsurkunden ist kein Zeichen dafür, dass der Vermittler seriös ist.
Wenn Sie eine Auslandsadoption in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung. Allgemeine Auskünfte zum Thema Auslandsadoption erteilt die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

4. Sogenannte "Nigeria-Briefe"


Sie zählen zu einer besonderen Form des Vorauszahlungsbetrugs: Die Angebotsschreiben, die per Brief, Fax oder E-Mails an willkürlich ausgewählte Adressaten verschickt werden, bieten den Empfängern an, beim Transfer von Millionenbeträgen behilflich zu sein. Als Belohnung werden bis zu 30 % der Transfersumme in Aussicht gestellt. Die Absender geben an, gesellschaftlich hoch stehende Persönlichkeiten zu sein und vermitteln durch angeblich offizielle Schreiben einen seriösen Eindruck. Antwortet man ihnen, stellen sie Forderungen, die von Blankovordrucken der eigenen Bank bis hin zu Geldüberweisungen reichen - in keinem der Fälle haben die Opfer das in Aussicht gestellte Geld erhalten. Die Verfasser solcher Schreiben kommen zumeist aus Nigeria, weshalb man auch von der so genannten «Nigeria-Connection» spricht. Aber auch andere afrikanische Länder wie Kamerun, Togo, Ghana, Sierra Leone, Elfenbeinküste und Südafrika zählen zu den Absenderländern.
Die Zentrale Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention informiert mit einem Merklblatt über Vorauszahlungsbetug und bietet darin Hinweise, wie Sie sich gegen Betrugsversuche dieser Art schützen können. Weitere Informationen können Sie über Suchmaschinen im Internet bei unter den Schlagworten „Betrug Kamerun“ oder „Feyman, Feymen, Feymania“ bzw. "Nigeria-Connection" und mittlerweile auch unter „Cameroon Connection“ finden.


5. Vorgetäuschtes Interesse an Importen aus Deutschland


Angebliche Firmen oder Institutionen bekunden ihr Interesse an Waren oder Dienstleistungen oder geben große Bestellungen auf. Reagiert man, bitten sie um Überweisung einer bestimmten Summe, da der Import nur nach Bezahlung einer Gebühr, Registrierung o. ä. möglich sei. Gelegentlich wird um die Übersendung größerer Warenproben gebeten. In der letzten Zeit gab es auch Fälle, in denen Warenanfragen von angeblichen Hilfsorganisationen erfolgten.
Auch hier agieren Personen, die zur „Nigeria Connection“ bzw. zur sogenannten „Feymania“ (kamerunische Variante der Nigeria-Connection) gezählt werden müssen. Das Internet bietet diesen betrügerischen Geschäftsleuten eine ideale Plattform: geringe Kommunikationskosten sowie die Möglichkeit, ohne Briefköpf, Stempel und andere schwerer zu fälschende Merkmale zu arbeiten. Es gibt jedoch auch Betrüger, die sich des Namens einer echten Firma oder staatlichen Stelle bedienen und deren (nach ihren Bedürfnissen leicht abgeänderten) Briefkopf, Logo u.ä. benutzen.
Die Betrüger stellen Großaufträge in Aussicht; gelegentlich führen sie auch eine fingierte Ausschreibung im Internet durch. Allen Fällen ist gemeinsam, dass irgendwann eine Musterlieferung oder eine Zahlung auf ein Konto oder eine Transferagentur in Kamerun erfolgen soll, sei es für Provisionen, Registrier-, Anwaltsgebühren o. ä. . Falls die deutsche Firma dann misstrauisch wird, drängt plötzlich die Zeit. Der Betrüger droht, den Auftrag zu stornieren bzw. dem bei der angeblichen Ausschreibung zweitplatzierten Unternehmen den Auftrag zu erteilen.

Was können Sie tun?
Wir raten grundsätzlich zur Vorsicht, wenn Sie den Geschäftspartner nicht kennen (keine Überweisungen, keine Musterlieferungen).
Anfragen, ob eine bestimmte öffentliche Ausschreibung tatsächlich existiert, können direkt an die zuständige Behörde für öffentliche Ausschreibungen gerichtet werden:
ARMP (Agence de Régulation des Marchés Publics)
Tel.: 00237- 22 20 18 03
Fax: 00237- 22 2 0 60 43.

Informationen über Internationale Öffentliche Ausschreibungen liefern auch:
Germany Trade and Invest GmbH
Postfach 10 05 22
Agrippastraße 9
50445 Köln
Tel.: 0221-2057-0
www.gtai.de

www.ixpos.de

sowie der

Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.
Neuer Jungfernstieg 21
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 41 91 33 - 0
Telefax: 040-354 704
www.afrikaverein.de

Sie können bei der kamerunischen Industrie- und Handelskammer fragen, ob eine bestimmte Firma ordnungsgemäß registriert ist:
Chambre de Commerce, d'Industrie et des Mines
B.P. 4011, Douala
Tel.: 00237-3342 6787 oder -3342 9881
Telefax: 00237-3342 55 96
e-mail: ccima%27%net,cide
www.ccima.net
Erfahrungsgemäß werden telefonische Anfragen bevorzugt behandelt.

Auskünfte erteilt auch der kamerunische Unternehmerverband GICAM (Groupement Inter-Patronal du Cameroun)
B.P. 829, Douala
Tel: 00237-33 42 3141/ 33 42 64 99
Fax: 00237-33 43 3880
www.legicam.org

Sie sollten die im Exportgeschäft üblichen Absicherungen vornehmen. Vorleistungen sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden.
Versuche, einen einmal entstandenen Schaden auf rechtlichem Wege zu beheben, sind in Kamerun angesichts des wenig effizienten Justizsystems nicht sehr aussichtsreich, auf alle Fälle aber langwierig und kostenintensiv.
Allgemeine Informationen über die Wirtschaftslage in Kamerun findet man u.a. auf der Website www.izf.net („investir en zone franc“).

6. Anbahnung von Geschäftskontakten zur Erschleichung eines Schengenvisums


Manchmal geht es nicht nur um den Aufbau von Geschäftskontakten, sondern um die Erschleichung von Visa. Wir kennen Fälle, in denen die vermeintlichen Kunden trotz erteilter Visa nie bei dem deutschen Partnerunternehmen erschienen sind. Auch haben deutsche Unternehmen - neben nutzlosem zeitlichen Aufwand – finanzielle Verluste erlitten (durch Übersendungen von Musterlieferungen, Dispositionen für vermeintliche Warenbestellungen, Hotelreservierungen, Geldüberweisungen für nicht erforderliche Registriergebühren etc.).
Bevor Sie einen möglichen kamerunischen Geschäftspartner schriftlich einladen (was für die Visumserteilung erforderlich ist), sollten Sie sich von ihm ein möglichst umfassendes Bild machen. Bei folgenden Konstellationen ist Vorsicht geboten:


Ihr Geschäftspartner stellt so gut wie keine Informationen über sich selbst, seine Geschichte, Umsätze, Märkte und Produkte, ggf. Referenzen bereit, sondern kündigt sofort eine Bestellung an und bittet um eine (oder mehrere) Einladungen nach Deutschland. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob der beabsichtigte Besuch für die Geschäftsabwicklung tatsächlich üblich und erforderlich ist.
Ihr Geschäftspartner stellt Großaufträge in Aussicht, die mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten eines Entwicklungslandes wie Kamerun nicht in Einklang zu bringen sind.
Ihr Geschäftspartner drängt zur Eile.
Wenn wir bei der Prüfung des Visumsantrags bezweifeln, dass ein echtes Geschäftsinteresse besteht und der Reisende zur Rückkehr bereit ist, müssen wir (auch zum Schutze deutscher Unternehmen) den Antrag ablehnen.
Anfragen, ob eine Firma in Kamerun ordnungsgemäß bei der hiesigen Industrie- und Handelskammer registriert ist, können Sie direkt bei der hiesigen Industrie- und Handelskammer/Chambre de Commerce, d'Industrie et des Mines stellen (Adresse oben, Punkt 5).

Allgemeine Sicherheitshinweise rund ums Internet
Allgemeine Sicherheitshinweise zum Thema Internet finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit: www.bsi-fuer-buerger.de/index.htm